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Umschuldung mittels Forward Darlehen

Im Bereich der Baufinanzierung gibt es verschiedene Darlehen. Am häufigsten werden das Hypothekendarlehen oder die Variante des Endfälligen Darlehns genutzt. Beim Hypothekendarlehen, auch als Annuitätendarlehen bezeichnet, hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen einem variablen Zinssatz und einer Festzinsvereinbarung zu wählen. Für die Festzinsvereinbarung sollte man sich nur dann entscheiden, wenn die Zinsen relativ niedrig sind und in den nächsten Jahren tendenziell eher ansteigen werden.
Nicht selten stellt sich die Situation so dar, dass ein bereits laufendes Darlehen noch eine Zinsbindung von mehreren Jahren hat, die Kreditzinsen am Markt allerdings zur Zeit sehr günstig sind, sodass bei Ablauf der Zinsfestschreibung in einigen Jahren mit zum Teil deutlich höheren Zinsen zu rechnen ist.

Da der Kreditnehmer aber natürlich an die bestehende Festzinsvereinbarung gebunden ist und den Vertrag nicht „so einfach“ auflösen kann, gibt es eine andere Möglichkeit, sich die derzeit günstigen Zinsen schon für den Ablaufzeitpunkt des Darlehens in einigen Jahren zu sichern, nämlich im Rahmen eines Forward Darlehens. Es handelt sich dabei um ein Annuitätendarlehen, dass allerdings mit einer gesonderten Vereinbarung hinsichtlich des Auszahlungszeitpunktes ausgestattet ist.
Läuft die bestehende Festzinsvereinbarung beispielsweise in drei Jahren ab, so kann der Kreditnehmer schon jetzt eine Umschuldung per Forward Darlehen vornehmen. Dieses wird allerdings erst dann ausgezahlt, wenn das bisherige Darlehen abläuft, also die Festzinsvereinbarung endet.

Der große Vorteil des Kunden ist dabei, dass er sich die heute niedrigen Zinsen schon für in drei Jahren sichern kann und somit nicht das Risiko eingehen muss, dass er den derzeit günstigen Zinssatz verpasst, und in drei Jahren einen deutlich höheren Zinssatz zahlen muss.
Einen Nachteil hat die Umschuldung per Forward Darlehen für den Kreditnehmer allerdings auch.
Da der Kreditgeber dem Kunden quasi eine Zinsgarantie für mehrere Jahre gibt, lässt er sich dieses natürlich bezahlen. Der Kunde muss für die Zeit zwischen Abschluss des Forward Darlehens und dem Zeitpunkt der effektiven Auszahlung einen Zinsaufschlag zahlen, der auf den zugesagten Zinssatz des Forward Darlehens aufgeschlagen wird. Beträgt die Laufzeit des Forward Darlehens zum Beispiel 10 Jahre mit einer Vorlaufzeit von drei Jahren, muss man mit einem Zinsaufschlag von ca. 0,75 Prozent rechnen.

Tags: Baufinanzierung, Forward Darlehen, Zinsgarantie, Zinsen, Umschuldung

2 Reaktionen zu “Umschuldung mittels Forward Darlehen”

  1. Forwarddarlehen

    […] Weitere Informationen: Was ist ein Forward-Darlehen? Umschuldung mittels Forward Darlehen […]

  2. wagner

    Eine vorzeitige Umschuldung ist auch möglich, natürlich lassen sich das die Banken auch bezahlen-nämlich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Da sollte man dann diese und den Zinsaufschlag gegenüberstellen und so herausfinden welche die günstigere Variante ist.

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